Festgeld Einlagensicherung
Einlagensicherung für Festgeld
Das Festgeld gehört zu einer der sichersten Geldanlagen überhaupt. Während andere Geldanlagemöglichkeiten oft mit einem mehr oder minder großen Risiko behaftet sind, ist das Festgeld an sich grundsätzlich sicher. Bei der Höhe des abgesicherten Geldes kommt es jedoch auf die Art der Einlagensicherung an, mit der das angelegte Festgeld versehen ist.
Auf der einen Seite ist da die gesetzliche Einlagensicherung, die je nach Land vorhanden ist, nach dessen Recht die Bank handelt, bei der das Festgeld anlegt ist. Bis auf einige wenige Ausnahmen ist dies bei Banken, die in Deutschland niedergelassen sind, die gesetzliche Einlagensicherung unseres Landes. Diese sichert die Anlagen auf Festgeld Konten bis zur Höhe von 50.000 Euro ab. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es jedoch noch andere Absicherungen für das angelegte Geld.
Reicht die gesetzliche Einlagensicherung aus?
Da die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland nur bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geht, ist bei darüber hinausgehenden Anlagen auf einem Festgeld Konto eine weitere Absicherung des angelegten Geldes von Nöten. Deshalb ist es auch so wichtig, darauf zu achten, ob eine Bank bei einem weiteren Einlagensicherungssystem abgesichert ist. Ist dies nicht der Fall, sollte möglicherweise von einer höheren Anlage auf einem Festgeld Konto dieser Bank abgesehen werden. Denn im Falle einer Bank gilt nun mal eines mit Sicherheit: Das auf einem Festgeld Konto angelegte Geld wird maximal in Höhe der jeweilig geltenden gesetzlichen Einlagensicherung erstattet, keinen einzigen Cent darüber hinaus, wenn nicht ein weiteres Sicherungssystem für die Einlage vorhanden ist.
Einlagensicherung des Bankenverbandes
Die zusätzliche Einlagensicherung privater Banken ist in Deutschland über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, den BdB, möglich. Die Mitgliedschaft in diesem Einlagensicherungsfonds ist freiwillig, ist jedoch für jede Bank sinnvoll. Banken, die Mitglied im Sicherungsfonds des Bankenverbandes sind, haben damit auch eine Absicherung der Kundenanlagen auf ihren Festgeld Konten – und dies in Millionenhöhe.
Einlagensicherung der Sparkassen
Die Einlagensicherung der Sparkassen ist in einem System von drei Stufen abgesichert. Wenn eine Sparkasse in die Pleite gehen sollte, sind dennoch durch das Einlagensicherungssystem der Sparkassen die als Festgeld anlegten Gelder zu 100 Prozent abgesichert.
Einlagensicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Der BVR, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, ist für die Einlagensicherung dieser Banken zuständig. Gelder, die auf Festgeld Konten der Volksbanken und Raiffeisenbanken angelegt sind, haben durch die Einlagensicherung des BVR eine hundertprozentige Sicherheit.
Gute Einlagensicherung ist das Wichtigste!
Für den Kunden bedeutet eine gute Absicherung seiner Festgeld Anlage zugleich auch einen leicht niedrigeren Zinssatz als bei den Banken, bei denen nur eine einfache, das heißt, gesetzliche Einlagensicherung besteht. Dies ist der Preis, der für die Sicherheit des angelegten Geldes bezahlt wird – eine Sicherheit, die sich jedoch lohnt, wie sich gerade in den letzten Jahren bei der Pleite der isländischen Banken gezeigt hat. Deshalb sollte schon im eigenen Interesse gelten: Lieber ein paar Basispunkte weniger Zinsen für die Festgeld Anlage, dafür die größtmögliche Sicherheit im Fall des Falles.